Offener Präsenzkurs zum Brandschutzhelfer

Mit den offenen Kursen von Brandschutz K&K können Sie flexibel einzelne oder mehrere Mitarbeiter unkompliziert zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Unser Konzept kombiniert fundierte Theorie mit einer echten Praxisübung an Ihrem Wunschstandort – für maximalen Lernerfolg bei minimalem Zeitaufwand.

Hinweis: Unsere offenen Schulungen sind auch ideal als gesetzlich empfohlener Auffrischungskurs (alle 3 bis 5 Jahre) geeignet.

Termine & Standorte finden

Ihre Sicherheit aus einer Hand: Die Brandschutz K&K GbR und die novaura-Kevin Kujat gehören zusammen. Während wir Sie beraten, übernimmt die novaura-Kevin Kujat als unser eigener Schulungsbetrieb die Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Durchführung der Kurse.
Alle Monate

Organisation der Brandschutzhelfer-Kurse auf einen Blick

Dauer

3,5 Stunden Gesamtdauer. Optimale Aufteilung in fundierte Theorie (4 UE) und intensives Praxis-Löschtraining am Firetrainer. (1 UE)

Termine

Zahlreiche Termine an bundesweiten Standorten. Ganz einfach den passenden Termin in Ihrer Nähe über unseren Schulungskalender auswählen.

Zertifikat

100% Rechtssicher Am Ende des Kurses erhalten Sie ein offizielles Zertifikat (Teilnahmebescheinigung) nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 für Ihre Unterlagen.

Kosten

Transparente Preise ohne versteckte Gebühren. Schulungsmaterialien, Praxisübung und Zertifikatsausstellung sind im Preis bereits enthalten.

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird exakt nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 durchgeführt. Mit der Teilnahme erfüllen Sie alle gesetzlichen Pflichten gemäß:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsstättenregel ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“)

  • Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1, „Grundsätze der Prävention“)

Einblicke aus der Brandschutzhelferausbildung

Was passiert während der Brandschutzhelfer-Ausbildung? (Inhalte)

Das Ziel unserer Brandschutzhelfer Schulung ist der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, die Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und die Sicherstellung der Flucht aller Beschäftigten. Die Ausbildung bei Brandschutz K&K gliedert sich in zwei Kernbereiche:

[H3] 1. Die theoretischen Grundlagen Wir vermitteln das nötige Fachwissen einprägsam und verständlich. Zu den wesentlichen Inhalten gehören:

  • Grundzüge des Brandschutzes: Wie entsteht ein Brand? Häufige Brandursachen und betriebsspezifische Gefahren.

  • Betriebliche Brandschutzorganisation: Alarmierungswege, Brandschutzordnung nach DIN 14096 und Sicherstellung der Fluchtwege.

  • Feuerlöscher & Löschmittel: Brandklassen (A, B, C, D, F) und die richtige Auswahl des Löschmittels.

  • Gefahren durch Brände: Risiken durch Atemgifte (z. B. Kohlenmonoxid), Rauch und thermische Gefährdungen.

  • Verhalten im Brandfall: Richtiges Alarmieren, Menschenrettung und das Löschen von brennenden Personen.

Das praktische Löschtraining mit Feuerlöscher

Theorie ist wichtig, Praxis rettet Leben. Am Firetrainer üben die Teilnehmer den Ernstfall unter sicheren Bedingungen:

  • Handhabung von Feuerlöschern: Richtiges Entsichern und Auslösen.

  • Löschtaktik: Einschätzung der Situation und die eigenen Grenzen bei der Brandbekämpfung erkennen.

  • Realitätsnahes Feuerlöschtraining: Echtes Feuer am Firetrainer löschen, um ein Gefühl für die Leistungsfähigkeit der Geräte zu bekommen.

  • (Optional) Besondere Brandgefahren: Auf Wunsch gehen wir auf spezifische Risiken wie Fettbrände oder Brände an elektrischen Anlagen ein.

Häufig gestellte Fragen

In der technischen Arbeitsstättenregel ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” wird die Pflicht des Arbeitgebers beschrieben, einen Teil der Belegschaft zu Brandschutzhelfern auszubilden.

“„Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“ (ASR A2.2, Abschnitt 6.2)”

Wichtig: Die Ausbildung von Brandschutzhelfern befreit nicht davon, auch den Rest der Belegschaft zum Verhalten im Brandfall zu unterweisen und mit Ihnen beispielsweise jährliche Notfall- und Evakuierungsübungen durchzuführen.

Ein Brandschutzhelfer ist eine eine Person in einem Unternehmen, die vom Arbeitnehmer benannt wird, um, sollten Brände auftreten, festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zur übernehmen.

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)
  • Einweisung der eintreffenden Feuerwehr

Die Anzahl der Brandschutzhelfer variiert je nach Unternehmensgröße und Beschäftigtenzahl und je nachdem, wie viele Gefahren es im Betrieb gibt. Die technische Arbeitsstättenregel fordert jedoch, dass mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis ausgebildet werden. Wichtig jedoch ist die Gefährdungsbeurteilung. Gibt es besondere Risiken, müssen mehr als 5% als Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

  • Lagerung brandlastiger Güter
  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen Substanzen
  • Anwesenheit vieler Mitarbeiter/Personen
  • Anwesenheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte

Brandschutzhelfer müssen immer in der festgelegten Zahl anwesend sein. In Urlaubs- und Krankheitsfällen sollte also für Ersatz gesorgt sein. Auch bei Schichtarbeiten muss für Ersatz gesorgt werden.

Wenn die Behörden eine zu geringe Anzahl an Brandschutzhelfern feststellen, kann ein Bußgeldbescheid von bis zu 2.000€ fällig werden.

Nach der Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 müssen in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. durch leicht entzündliche Stoffe, Schweißarbeiten), vielen Kunden im Gebäude oder unübersichtlichen Räumlichkeiten kann ein deutlich höherer Anteil gesetzlich gefordert sein.

Die DGUV und die ASR A2.2 empfehlen eine Auffrischung der Schulung alle 3 bis 5 Jahre. Gibt es jedoch wesentliche betriebliche Änderungen (z. B. Umzug, neue Arbeitsverfahren mit erhöhter Brandgefahr oder hohe Mitarbeiterfluktuation), sollte die Auffrischung in kürzeren Abständen erfolgen. Unsere offenen Kurse eignen sich ideal als Auffrischungskurs!

Ja, absolut. Eine rein theoretische Online-Schulung reicht rechtlich nicht aus. Die DGUV Information 205-023 schreibt eine praktische Feuerlöschübung (z. B. an einem Firetrainer) zwingend vor. Nur so wird sichergestellt, dass die Brandschutzhelfer im Ernstfall wissen, wie sich ein Feuerlöscher verhält und wie man einen Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung bekämpft. Bei Brandschutz K&K ist die Praxisübung immer fester Bestandteil.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Brandschutzhelfer werden, der körperlich und geistig in der Lage ist, die Aufgaben im Ernstfall zu übernehmen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Personen regelmäßig im Betrieb anwesend sind (Vorsicht bei viel Home-Office, Urlaub oder Schichtdienst – hier müssen entsprechend mehr Personen ausgebildet werden).

Nein, es gibt keine klassische schriftliche oder mündliche Prüfung, durch die man durchfallen kann. Der Ausbilder überzeugt sich während der Praxisübung und des Theorie-Teils davon, dass die Teilnehmer die Inhalte verstanden haben. Danach wird das offizielle Zertifikat ausgestellt.