Professioneller Brandschutz für Ihr Unternehmen
Schützen Sie Leben und Sachwerte. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah, DGUV-konform und direkt bei Ihnen vor Ort – oder in unseren offenen Kursen.
Brandschutzhelfer
Brandschutzbeauftragter
Evakuierungshelfer
Räumungshelfer
Feuerlöscher Training
Feuerlöscher mieten/kaufen
Nach §DGUV Vorgaben
Praxiserfahrene Ausbilder
Kooperation mit Novaura
Geprüfte Feuerlöscher
Wartung und Instandhaltung nach Norm. Für Gewerbe und Privat.
Geschulte
Personen
Praxis am echten Brandsimulator. Für Mitarbeiter und Privatleute.
Kurse & Trainings
Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb oder offene Kurse für Einzelanmelder.
Betreute Unternehmen
Regionale Firmen und Hausverwaltungen, die uns ihren Brandschutz anvertrauen.
Warum Brandschutz K&K?
Alles aus einer Hand
Ob Brandschutz,Erste-Hilfe oder Arbeitsschutz wir bieten alles an!
100% Praxisnähe
Wir lernen direkt am Brandsimulator, damit im Notfall alles sicher klappt.
Rechtssicher nach Norm
Wir arbeiten streng nach aktuellen Vorgaben der DGUV. So sind Sie als Arbeitgeber oder Betreiber rechtlich immer abgesichert
Maximale Flexibilität
Wir passen uns an. Wir kommen für Inhouse-Schulungen direkt in Ihren Betrieb oder Sie nutzen unsere offenen Kurse.
Was sagen Kunden über uns
K&K
Bestpreis-
Garantie.
Sicherheit darf keine Frage des Budgets sein. Egal ob Feuerlöscher-Wartung, Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragten: Wir bieten Ihnen kompromisslose Qualität zum fairsten Preis der Region.
Das Ergebnis? Sie erhalten bei uns das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Sollten Sie ein günstigeres Angebot vorliegen haben, halten wir dagegen.
Jetzt Angebot sichernFAQ
Ist ein Brandschutzhelfer im Betrieb gesetzlich pflicht?
Ja, nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?
Als Richtwert gelten 5 % der Belegschaft. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder hoher Fluktuation kann ein deutlich höherer Anteil erforderlich sein. Dies ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Die DGUV empfiehlt eine Auffrischung in Abständen von 3 bis maximal 5 Jahren. Bei betrieblichen Änderungen ist eine sofortige Auffrischung ratsam.
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